Direkt am See gelegen, bietet das Seehotel Rheinsberg allen Komfort eines Ferienhotels. Die modernen und barrierefreien Zugänge und Zimmer bieten für alle Altersklassen eine angenehme Aufenthaltsqualität. Ob mit dem Kinderwagen, Rolli oder mit einer Gehhilfe, hier kommen alle Gäste entspannt vom Zimmer zum Restaurant und auf die Seeterrasse. Die Ausstattung der Zimmer ist den Ansprüchen von Menschen mit körperlicher Behinderung angepasst. So gibt es automatische Türen, befahrbare Balkone und Terrassen, Handläufe, Pflegebetten in hochwertiger Hoteloptik und behindertengerechte Badezimmer mit Duschhockern oder Duschrollstühlen. Auch das großzügige Vital-Zentrum mit Hallenschwimmbad, Sauna, Dampfbad, Fitnessraum und Hydrojetmassageliegen sowie Kegelbahn und Sporthalle stehen für Ihre entspannten Stunden im Haus zur Verfügung. Bei einer angenehmen Badetemperatur von 31 Grad lässt es sich im Indoor-Pool herrlich entspannen. Ein hoteleigener Steg ermöglicht Gästen zudem einen direkten Zugang zum natürlichen Wasser des Grienericksees gleich hinter dem Hotel. Zusätzlich verfügt das Seehotel Rheinsberg über ein rollstuhlgerechtes Appartementhaus mit 6 Appartements in unterschiedlichen Größen. Wie der Rest des Hauses auch, sind diese durchweg rollstuhlgerecht gebaut, haben großzügige Räume und viel Platz, um sich wohlzufühlen. So hat jedes Appartement eine Terrasse oder einen Balkon sowie eine Küche bzw. eine Küchenzeile, die problemlos befahren werden können. In unmittelbarer Nachbarschaft liegt das Schloss Rheinsberg, das Schlosstheater Rheinsberg, das Kurt-Tucholsky-Literaturmuseum und das Keramikmuseum. Eine Tiefgarage steht den Gästen zur Nutzung zur Verfügung (gegen Gebühr).
Der Gastgeber behält sich vor, eine Anzahlung zu verlangen und wird sich diesbezüglich direkt mit Ihnen in Verbindung setzen. Kurtaxe 1,60 EUR pro Person/Tag (ab 18 Jahre). Stand: 12/2021 Das Restaurant ist vom 23.10. - 29.10.2023 geschlossen.
Diese Unterkunft wird von einem privaten Gastgeber betrieben. Diese Kennzeichnung hat keine steuerliche Relevanz, einschließlich MWSt. und anderer "indirekter Steuern", ist aber nach EU-Verbraucherrecht vorgeschrieben.